Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?
Die einzige gesetzliche Regelung findet sich in § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Danach hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und dem Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Entschädigungszahlung anbietet.
Ist eine Abfindung gesetzlich geregelt?
An den Mythos vom Anspruch auf eine Abfindung glauben viele Arbeitnehmer. Es gibt aber in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Wie hoch ist eine Abfindung in der Regel? Die Höhe der Abfindung nach § 1a KSchG beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ('angebrochene' Jahre von mehr als 6 Monaten zählen als volles Jahr), was somit der "Faustformel" entspricht.
Wann gibt es keine Abfindung?
Wenn der Aufhebungsvertrag auf Veranlassung des Arbeitnehmers geschlossen wird – beispielsweise weil dieser zügig eine neue Stelle antreten will – gibt es keinen Grund für Sie, eine Abfindung zu zahlen. Der Aufhebungsvertrag erfolgt demnach in der Regel ohne Abfindung. Welche Abfindung ist realistisch? Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber orientieren sich bei Verhandlungen über die Höhe einer Abfindung an der Daumenregel, dass ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung "angemessen" ist.
Kann man eine Abfindung einklagen?
Eine Abfindung bei Kündigung ist im Normalfall nicht gesetzlich vorgeschrieben und auch nicht einklagbar. Trotzdem sollten Sie im Falle einer Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage ist dabei sehr kurz; Sie haben nur drei Wochen Zeit, Klage einzureichen. Wie viel Abfindung bekommt man nach 25 Jahren Arbeit? Wegen der 25 Jahre Betriebszugehörigkeit ergeben sich 25 Monatsgehälter (gesplittet auf die Alterszeiträume). Das ergibt bei 3.500 Euro eine Abfindung in Höhe von 64.750 Euro. MERKE | Keine der Faustregeln ist bindend. Es obliegt Ihrem Geschick und der situativen Einschätzung, ob sie weit darüber oder darunter liegen.
Wie hoch ist eine Abfindung nach 15 Jahren?
Abfindung nach Betriebszugehörigkeit | Abfindungshöhe |
---|---|
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 26.250 Euro |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 35.000 Euro |
Abfindung nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit | 43.750 Euro |
Habe ich Anspruch auf Abfindung wenn ich selber kündige?
Wer selbst kündigt, kann in den klassischen Fällen nicht mit einer Abfindung rechnen. Gute Chancen auf eine Abfindung bestehen aber, wenn der Arbeitgeber selbst die Trennung will. Auch bei Fehlverhalten des Arbeitgebers oder einem Sozialplan kann auf eine Abfindung gehofft werden.
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