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Was gehört in einen Feuerwehrplan?

Inhalte der einzelnen Teile von FeuerwehrplÀnen

  • Objektbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Planstand und Aktualisierungsverzeichnis.
  • Art der Nutzung.
  • evtl. Zusatzangaben zu betrieblichen Besonderheiten.

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Wer erstellt einen Feuerwehrplan?

FeuerwehrplĂ€ne werden immer mit Hilfe der Brandschutzdienststelle erstellt. Einige Feuerwehren oder Brandschutzbehörden haben InformationsblĂ€tter auf ihrer Website, die von der Norm abweichende Informationen fĂŒr die Erstellung enthalten.

Wer muss einen Feuerwehrplan erstellen?

Seminarbeschreibung. FeuerwehrplĂ€ne werden auch als BrandschutzplĂ€ne bezeichnet und dienen den EinsatzkrĂ€ften zur schnellen Orientierung in einem GebĂ€ude. Sie mĂŒssen vom Bauherren, EigentĂŒmer oder Betreiber der Feuerwehr zur VerfĂŒgung gestellt werden. FeuerwehrplĂ€ne dĂŒrfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden. Wann ist ein Feuerwehrplan zu erstellen? FeuerwehrplĂ€ne können von der zustĂ€ndigen Baugenehmigungsbehörde gefordert werden und dienen der Feuerwehr zur Vorbereitung eines Einsatzes sowie zur schnellen Orientierung „vor Ort“. DarĂŒber hinaus dienen sie der Feuerwehr zur Lagedarstellung und Lagebeurteilung bei einem konkreten Schadensereignis.

Was ist ein Brandplan?

Flucht- und RettungsplĂ€ne dienen den Besuchern und BeschĂ€ftigten in einem GebĂ€ude dazu, auf schnellstem und sicherstem Weg das GebĂ€ude im Brand- oder Gefahrenfall zu verlassen. DarĂŒber hinaus beinhaltet dieser Plan kurze aber wichtige Informationen zum Verhalten im Brand- und Gefahrenfall. Wer bekommt FeuerwehrplĂ€ne? Die FeuerwehrplĂ€ne werden von den GebĂ€udebetreibern oder den Bauherren immer in enger Abstimmung mit der zustĂ€ndigen Brandschutzdienststelle oder der zustĂ€ndigen Feuerwehr erstellt. Dabei gibt es bei den Brandschutzdienststellen sowie einigen Feuerwehrzentralen dafĂŒr entsprechende MerkblĂ€tter auf deren Internetseiten.

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Was gehört in einen Erste-Hilfe Kasten im Betrieb?

Ein Erste-Hilfe-Kasten sollte VerbĂ€nde, Pflaster, WundschnellverbĂ€nde, Pflasterstreifen, VerbandspĂ€ckchen und VerbandstĂŒcher enthalten.

Wie oft mĂŒssen FeuerwehrplĂ€ne aktualisiert werden?

Der Feuerwehrplan ist bei VerĂ€nderung am Objekt oder in der Nutzung sofort zu aktualisieren. Er ist in regelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden, mindestens alle 2 Jahre, von einer sachkundigen Person zu ĂŒberprĂŒfen und erforderlichenfalls zu ĂŒberarbeiten. Wer darf Flucht und RettungsplĂ€ne erstellen? GemĂ€ĂŸ § 4 Abs. 4 der ArbeitsstĂ€ttenverordnung - ArbStĂ€ttV hat der Arbeitgeber fĂŒr die ArbeitsstĂ€tte "einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der ArbeitsstĂ€tte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der ArbeitsstĂ€tte auszulegen oder auszuhĂ€ngen.

Wer darf Flucht und Rettungswege erstellen?

GrundsĂ€tzlich ist jede Person, die ein umfassendes Wissen ĂŒber den organisatorischen und baulichen Brandschutz nachweisen kann sowie ĂŒber fundierte Kenntnisse hinsichtlich der geltenden Norm DIN ISO 23601 verfĂŒgt, in der Lage, einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Wer erstellt Flucht und RettungswegplĂ€ne? Die gesetzliche Verpflichtung fĂŒr einen Flucht- und Rettungsplan entspringt der ArbeitsstĂ€ttenverordnung (ArbStĂ€ttV). Unter § 4 Abs. 4 heißt es: „Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der ArbeitsstĂ€tte dies erfordern“.

Wer darf feuerwehrplĂ€ne prĂŒfen?

Unter anderem sind gemĂ€ĂŸ Punkt 3.4 und 4 der DIN 14095 FeuerwehrplĂ€ne mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person und gemĂ€ĂŸ Punkt 3.2 und 5.5 der DIN 14096 Brandschutzordnungen alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person zu prĂŒfen.

By Tomaso Geiger

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