Was bedeutet kurzer Disclaimer?
Der Begriff Disclaimer wird im Internetrecht als Fachausdruck für einen Haftungsausschluss verwendet. Dabei kommen Disclaimer vorwiegend in E-Mails und auf Webseiten vor. Er stammt ursprünglich vom englischen „to disclaim“ ab, was so viel bedeutet wie „abstreiten“ oder „in Abrede stellen“.
Für wen gilt die Pflicht zur E-Mail Signatur?
1. Für wen gilt die Pflicht zur E-Mail-Signatur? Alle Gewerbetreibende sind verpflichtet, eine vollständige E-Mail-Signatur vorzuhalten, also u.a. Sollten Sie nicht der richtige Empfänger dieser Mail sein? Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail.
Wie wichtig ist ein Disclaimer?
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantwortern hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Was bringt ein Disclaimer? Mit einem Haftungsausschluss kann ein Site-Betreiber meistens erfolgreich argumentieren, dass er für den Inhalt nicht verantwortlich ist. Die Disclaimer Bedeutung ist jedoch marginal und schützt nicht generell vor rechtlichen Folgen.
Was muss in einem Disclaimer stehen?
Meist haben diese Disclaimer auf der jeweiligen Homepage folgenden Wortlaut: "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Was ist das Ziel eines Disclaimers? Die Bezeichnung „Disclaimer“ stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „abstreiten“. Gemeint ist damit ein Haftungsausschluss. Haftungsklauseln, die die Haftung einer Person in bestimmten Situationen ausschließen sollen, sind fester Bestandteil des Vertragsrechts.
Wo steht der Disclaimer?
Disclaimer finden sich im Internet häufig auf Internetseiten im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingen. Auch einige E-Mails enthalten Disclaimer. Der rechtliche Nutzen eines Disclaimers ist oftmals nur marginal. Was muss eine E-Mail Signatur enthalten? Eine E-Mail-Signatur muss grundsätzlich folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Firmenname (wie im Handelsregister eingetragen),
- Rechtsformzusätze (wie etwa die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" bzw.
- Ort der Handelsniederlassung / Sitz der Gesellschaft (ladungsfähige Anschrift)
- das Registergericht.
Ist man verpflichtet eine E-Mail Adresse zu haben?
Fazit. Eine der Angaben – E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer – ist fast immer Pflicht. Denn zumindest einen solchen Anschluss oder Account werden Sie meistens auch für die Kommunikation mit Kunden verwenden.
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