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Kann man eine Rufnummer nachträglich portieren?

Nachträgliche Rufnummernmitnahme – So geht´s!

Generell ist eine Mitnahme der persönlichen Rufnummer von einem Tarif zu einem anderen in dem Zeitraum 120 Tage vor dem Vertragsende bis zu maximal 85 Tage nach Vertragsende möglich.

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Wie oft kann man eine Rufnummer portieren?

Wenn Sie den Anbieter wechseln, erlaubt Ihnen das deutsche Telekommunikationsgesetz, eine Nummer mitzunehmen. Die Nummer gehört Ihnen nicht. Sie kann an den Gesamtbestand zurückgegeben werden, sobald sie herrenlos wird.

Wie übernehme ich meine Telefonnummer?

Wenn Sie Ihren Mobilfunkvertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, haben Sie die Möglichkeit zur Rufnummernmitnahme. Das heißt: Sie ziehen zusammen mit Ihrer Mobilfunknummer zum neuen Anbieter um. Seit 2002 ist es grundsätzlich kein Problem, die Rufnummer von jedem Provider mitzunehmen. Wie Handyvertrag kündigen und Nummer mitnehmen? Handyvertrag kündigen Rufnummer mitnehmen

  1. Immer zuerst alten Handyvertrag schriftlich kündigen und dann neuen Vertrag mit der Option der Rufnummernmitnahme buchen.
  2. Bevor man kündigt immer die Kündigungsfristen beachten und Bestellung des neuen Vertrages zeitlich abstimmen (etwa 2 Wochen vor Ablauf des alten Vertrages)

Wie lange ist Portierung möglich?

Deine Rufnummer kann bis zu maximal 30 Tage nach Vertragsende wieder aktiviert werden. Für die Mitnahme Deiner Rufnummer zu einem anderen Anbieter kann bis zu 85 Tage nach Vertragsende (Abschaltung der SIM-Karte) ein Antrag mit Portierung der Rufnummer bei Deinem neuen Anbieter gestellt werden. Wann ist eine Rufnummernmitnahme nicht möglich? Eine Ausnahme stellt allerdings dar, wenn Du Deine Rufnummer innerhalb des gleichen Anbieters zu einem anderen Tarif portierst. Hier kann es im Einzelfall sein, dass die Portierung abgelehnt wird, wenn sich beide Tarife beim gleichen Anbieter und im gleichen Netz befinden. Ein Beispiel hierfür ist mobilcom-debitel.

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Wie oft kann man eine Rufnummer portieren?

Rein rechtlich dürfen Sie in Deutschland laut Telekommunikationsgesetz eine Rufnummer immer mitnehmen (Fachbegriff: Portierung), wenn Sie den Anbieter wechseln. Dennoch ist die Nummer nicht Ihr Eigentum. Wird sie einmal herrenlos, kommt sie zurück in den Gesamtbestand und kann neu vergeben werden. Was muss ich bei der Rufnummernmitnahme beachten? Voraussetzung dafür ist eine fristgerechte Kündigung. Wichtig: Die Kündigung sollte spätestens zwei Wochen vor Stellung des Portierungsantrags beim alten Anbieter vorliegen. Den Antrag auf Rufnummernmitnahme müssen Sie beim neuen Anbieter stellen - spätestens einen Monat nach Ende des alten Vertrags.

Wer kündigt Vertrag bei Rufnummernmitnahme?

Der neue Provider nimmt dann Kontakt zum bisherigen Anbieter auf, beantragt die Portierung und spricht bei der Gelegenheit auch die Kündigung zum Vertragsende aus. Wurde der bisherige Anschluss selbst gekündigt, ist es dem neuen Anbieter normalerweise nicht mehr möglich, diesen noch zu übernehmen. Wann verfällt eine Handynummer? Handynummern sind knapp und begehrt

Tatsächlich steht in der entsprechenden Verordnung, dass Nummern, die zwei Jahre nicht genutzt werden, gesperrt werden müssen. Nach einem weiteren Jahr dürfen sie wieder an Kundinnen und Kunden vergeben werden. Der Hintergrund ist klar: Handynummern sind knapp und sehr begehrt.

Wie lange ist eine Handynummer gesperrt bis sie weitergegeben wird?

Es ist üblich, dass Mobilfunkanbieter abgemeldete Handynummern wieder neu vergeben. Während einige Anbieter eine Sperrfrist von über sechs Monaten haben, vergeben andere die Nummer bereits nach 30 Tagen.

By Donell Becera

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