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Welche Kosten gehören in die Nebenkostenabrechnung?

In der Betriebskostenabrechnung, auch Nebenkostenabrechnung genannt, kann der Vermieter folgende Kostenpunkte auflisten:

  • Grundsteuer.
  • Abwassergebühr.
  • Gesplittete Abwassergebühr: Schmutz- und Niederschlagswasser.
  • Aufzug.
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr.
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung.
  • Gartenpflege.

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Welche Kosten kann ich auf Mieter umlegen?

Umlagefähige Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV)

  • Grundsteuer.
  • Versicherungen (Sach- und Haftpflichtversicherung)
  • Entwässerung.
  • Warmwasser und Heizung.
  • Müllbeseitigung, Straßenreinigung, Gebäudereinigung.
  • Gartenpflege.
  • Hausstrom (Flur, Keller, Gemeinschaftsräume), Beleuchtung.
  • Aufzugskosten.
Welche Kosten darf man nicht umlegen? Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

Wie viel Nebenkosten für 50 qm?

WohnflächeDurchschnittliche Nebenkosten
30 Quadratmeter781 Euro
40 Quadratmeter1042 Euro
50 Quadratmeter1302 Euro
60 Quadratmeter1562 Euro
Was ist alles in den Nebenkosten mit drin? Nebenkosten sind alle Kosten, die dem Vermieter durch den Besitz, die Instandhaltung und die Verwaltung seines Wohneigentums entstehen. Dazu zählen Gebühren für Versicherung, Steuern, Kosten für Reparaturen, den Hausmeister, die Wartung der Heizung und vieles mehr.

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Was gehört in die Nebenkostenabrechnung?

Zu den Betriebskosten gehören Gebühren für die Müllabfuhr sowie Beträge für die Straßen- und Gehwegreinigung. Zu den laufenden Kosten Ihrer Wohnung gehören Strom, Wasser/Abwasser, Heizung/Heizungswartung, Grundsteuer und Versicherung.

Sind die Stromkosten in den Nebenkosten enthalten?

Zwar geht es dabei meist um die Kosten für Heizung und Warmwasser, aber auch Strom fällt unter die Betriebskosten. Viele Ausgaben kann der Vermieter auf die Mieter umlegen. Zu den Betriebskosten gehören etwa Versicherungen, die Ausgaben für die Müllabfuhr, den Hausmeister, den Gärtner - und manchmal auch für den Strom. Was darf der Vermieter Nebenkosten abrechnen? Der Vermieter darf den Verbrauch nach Zählerstand abrechnen sowie Grundgebühr, Wartungskosten, Betriebsstrom für den Wasserzähler und die Kosten der Abrechnung umlegen. Kosten für die Erwärmung des Wassers werden unter „Warmwasser“ abgerechnet.

Kann man Modernisierungskosten auf Mieter umlegen?

Während der Bauarbeiten können Mieter oft die Miete mindern. Von den angefallenen Modernisierungskosten darf der Vermieter 8 Prozent auf die Jahresmiete umlegen. Aber nur bis zu 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren. Was muss ich als Mieter selber bezahlen? Viele Gerichte sehen die Obergrenze bei 75 Euro pro Reparatur, auch 100 Euro können okay sein. Im Mietvertrag muss nicht nur die Einzelgrenze, sondern auch eine Höchstgrenze genannt sein. 8 Prozent der jährlichen Miete ohne Nebenkosten gelten weithin als angemessen.

Welche Versicherungen sind umlagefähig?

umlagefähigenVersicherungen

Hierzu gehören:

  • Mietrechtsschutzversicherung.
  • Mietausfallversicherung.
  • Private Haftpflichtversicherung.
  • Vermögensschadenversicherung.

By Wolbrom

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