Wer fällt unter das Kündigungsschutzgesetz?
A) Der allgemeine Kündigungsschutz im Arbeitsrecht. Wenn ein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat und in im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind, besteht im Arbeitsrecht Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (anderes gilt für Arbeitsverträge vor dem 01.01.2004).
Was ist das Kündigungsschutzgesetz?
Das Kündigungsschutzgesetz (kurz KschG) schützt Arbeitnehmer vor einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers. Die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers ist nur wirksam ist, wenn sie sich auf einen personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Grund stützt. Wann hat man Kündigungsschutz? Kündigungsschutz kann sich aus dem Gesetz oder einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Es gibt allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitnehmer muss mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sein, damit der allgemein Schutz nach dem KSchG besteht.
Hat man mit 55 Jahren Kündigungsschutz?
Noch immer gilt in vielen Unternehmen die Divise der Verjüngung und häufig werden Arbeitnehmer zwischen 55 und 60 Jahren entlassen. Dabei stellt sich die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz für diese Altersgruppe eine besondere Regelung getroffen hat. Die Antwort darauf lautet im Allgemeinen: Nein. Wer zählt zu Beschäftigten? Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Beschäftigten alle Personen, die in einem Betrieb, einer Dienststelle oder Ähnlichem arbeiten bzw. eben beschäftigt sind.
Wer zählt alles zu den Beschäftigten?
Im Sinne des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG) sind Beschäftigte Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte, Richter, Soldaten sowie die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten. Welche Vorteile hat das Kündigungsschutzgesetz? Arbeitnehmer sind durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt vor den willkürlichen Kündigungen des Arbeitgebers. Somit wird die schwächere Vertragspartei in Schutz genommen und der Arbeitsplatz kann dem Arbeitnehmer garantiert werden, was seine soziale Stabilität fördert.
Haben ältere Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz?
Im Gegensatz zu Schwangeren oder Schwerbehinderten, die als besonders schützenswert gelten, haben ältere Arbeitnehmer gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) keinen Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz. Wie zählen Auszubildende als Mitarbeiter? Auszubildende zählen nicht zu den Beschäftigten im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes wie auch Umschüler, wenn sie wie Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf umgeschult werden.
Sind Beschäftigte Angestellte?
Angestellte sind – wie Arbeiter – unselbständig Beschäftigte, meist in gut bezahlten Berufen. Eine förmliche Abgrenzung zwischen Angestellten und Arbeitern ist nach rechtlichen und tariflichen Angleichungen nicht mehr möglich (obwohl in manchen behördlichen Vordrucken noch getrennt anzukreuzen, folgenlos).
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