Wer muss an die Künstlersozialkasse zahlen?
Vereinfacht gesagt, muss jeder Unternehmer Künstlersozialabgabe zahlen, der regelmäßig selbständige Künstler oder Publizisten (z. B. Fotografen, Grafiker, Webdesigner, Journalisten, Autoren etc.) beauftragt.
Welche Berufe in der Künstlersozialkasse?
Nach § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Ist die Künstlersozialkasse eine gesetzliche Krankenversicherung? Die Künstlersozialkasse (KSK) selbst ist kein Leistungsträger / keine Krankenkasse, d. h. versichert sind Sie nicht bei, sondern über die KSK bei dem Träger der Rentenversicherung (= Deutsche Rentenversicherung) bzw. der Kranken- und Pflegeversicherung (= die von Ihnen gewählte gesetzliche Krankenkasse, z.
Wie hoch ist KSK 2021?
West | Ost | |
---|---|---|
Rentenversicherung | ||
- einfache BBG | 85.200 € | 80.400 € |
- mtl. BBG | 7.100 € | 6.700 € |
- Beitragssatz | 18,6 % (9,3 %) | 18,6 % (9,3 %) |
Was fällt nicht unter die Künstlersozialabgabe?
Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören: die Umsatzsteuer des selbstständigen Künstlers oder Publizisten, Zahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften (z. Welche Leistungen fallen unter Künstlersozialkasse? Zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe zählt auch das Entgelt für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, das z. B. ein Veranstalter im Auftrag / für Rechnung des Künstlers oder Publizisten an Dritte leistet.
Was muss an die Künstlersozialkasse gemeldet werden?
Zu melden ist die Summe der Entgelte, die Sie für in selbständiger Tätigkeit erbrachte künstlerische/publizistische Werke oder Leistungen gezahlt haben (nicht die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe). Sofern keine Entgeltzahlungen erfolgt sind, ist eine Nullmeldung abzugeben. Was ist meldepflichtig bei der Künstlersozialkasse? Die Meldepflicht ermöglicht die korrekte Berechnung der Künstlersozialabgabe (§ 27 KSVG). Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Unternehmer, die zum Kreis der Abgabepflichtigen nach § 24 KSVG gehören oder regelmäßig Entgelte an Künstler oder Publizisten zahlen, verpflichtet, sich selbst bei der KSK zu melden.
Welche Voraussetzungen für KSK?
Allgemeine Anforderungen beim KSK
- körperlich leistungsfähig.
- teamfähig.
- lernwillig.
- psychisch belastbar und willensstark.
- stressstabil.
- verantwortungsbewusst und verschwiegen.
- anpassungsfähig und flexibel.
- reisebereit.
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