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Was ist alles in den Nebenkosten enthalten?

Die Nebenkosten fallen zusätzlich zur Kaltmiete einer Wohnung an. Darin inbegriffen sind unter anderem Kosten für die Wasser-, Strom- und Heizversorgung sowie Kosten für Reinigung, Wartung, diverse Versicherungen und Personal (z.B. Hausmeister, Putzdienst).

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Sind die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten?

Das Gesetz besagt, dass die Betriebskostenabrechnung Heizkosten, Wasser und Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Reinigungs- und Hausmeisterdienste, Gartenpflege, Beleuchtung, Aufzug, Schornsteinfeger, Grundsteuer und bestimmte Versicherungen umfasst.

Was ist nicht in den Nebenkosten enthalten?

Was zählt nicht zu den Nebenkosten? Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen. Sind die Stromkosten in den Nebenkosten enthalten? Zwar geht es dabei meist um die Kosten für Heizung und Warmwasser, aber auch Strom fällt unter die Betriebskosten. Viele Ausgaben kann der Vermieter auf die Mieter umlegen. Zu den Betriebskosten gehören etwa Versicherungen, die Ausgaben für die Müllabfuhr, den Hausmeister, den Gärtner - und manchmal auch für den Strom.

Was ist alles in der Warmmiete enthalten?

Definition von Warmmiete

Die Warmmiete – auch Bruttomiete genannt – umfasst die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten, die für eine Mietwohnung oder ein Mietshaus anfallen. In der Regel macht die Warmmiete den Betrag aus, den Mieter monatlich an ihren Vermieter zahlen.
Welche Kosten sind nicht auf Mieter umlegbar? Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung, Verwaltungskosten, Versicherungskosten, Leerstandskosten und im Mietvertrag nicht detailliert aufgeführte sonstige Nebenkosten dürfen Sie nicht umlegen. Sie haben die Möglichkeit, nicht umlagefähige Nebenkosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.

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Sind in der Warmmiete die Nebenkosten enthalten?

Alle Kosten, die Ihr Mieter an Sie zahlt, werden als Warmmiete bezeichnet. Dazu gehören die Kaltmiete und die Nebenkosten. Die Bruttomiete wird manchmal auch Warmmiete genannt.

Welche Nebenkosten sind auf den Mieter umlegbar?

In der Betriebskostenabrechnung, auch Nebenkostenabrechnung genannt, kann der Vermieter folgende Kostenpunkte auflisten:

  • Grundsteuer.
  • Abwassergebühr.
  • Gesplittete Abwassergebühr: Schmutz- und Niederschlagswasser.
  • Aufzug.
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr.
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung.
  • Gartenpflege.
Ist in der Warmmiete Strom enthalten? Die Warmmiete bezeichnet lediglich die gesamten Kosten, die der Mieter an den Vermieter zu zahlen hat. Die Kosten für Strom, Telefon, Internet etc. muss der Mieter nämlich gesondert begleichen.

Ist Strom und Wasser in den Nebenkosten enthalten?

Zum einem ist der Verbrauch bei Wasser, Heizmaterial und Strom von Bedeutung, zum anderen beeinflussen auch Personal-, Wartungs-, Reinigungs- und Versicherungskosten die Summe. Ein Verteilerschlüssel ist bei Nebenkosten für die Berechnung wichtig. Was gehört zu den Stromkosten? Nach § 2 Nr. 11 der Betriebskostenverordnung gehören zum Einem zu den allgemeinen Kosten der Beleuchtung, - die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen; Darunter fällt es nicht.

Wie wird hausstrom auf Mieter umgelegt?

Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen ist nur dann möglich, wenn der Mietvertrag hierzu eine Vereinbarung enthält. In diesem Fall kann der Vermieter die Stromkosten für die Außen- und Innenbeleuchtung auf die einzelnen Mietparteien aufteilen.

By Jollanta Aucter

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