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Wann muss ich mein Baby bei der Krankenkasse anmelden?

Sind Neugeborene automatisch krankenversichert? Nein – innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt solltest du dein Kind darum bei der Krankenkasse anmelden. Denn es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Die Krankenversicherung für das Neugeborene wirkt rückwirkend bis zur Geburt.

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Ein Säugling vom Beginn des 29. Lebenstages bis zum 12. Lebensmonat.

Was braucht man um ein Neugeborenes anzumelden?

Geburtsurkunde (Wahl Name/Familienname für das Kind)

  1. Geburtsbescheinigung der Klinik.
  2. Kopie der Personalausweise der Eltern.
  3. Geburtsurkunden der Eltern und vorheriger Kinder.
  4. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch.
Wann bekomme ich die krankenkassenkarte von meinem Baby? Huhu! Das Baby ist erstmal bei Dir mitversichert. Nach der Geburt solltest Du es bei der Krankenkasse melden und Familienversichern, dann bekommt es eine eigene Karte zugeschickt.

Wie melde ich mein Neugeborenes bei der AOK an?

Für die Anmeldung der Kinder benötigt die AOK den ausgefüllten Fragebogen für die Familienversicherung, den Markus von seinem Kundenberater erhält und mit ihm direkt ausfüllt. Dem Fragebogen fügt Markus eine Kopie der Geburtsurkunden bei. Die kostenlose Familienversicherung der Kinder beginnt ab dem Geburtstag. Wird ein Kind automatisch krankenversichert? Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch bei Mutter und Vater mitversichert – sofern diese krankenversichert sind.

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Wenn Sie noch kein Avira-Konto haben, sollten Sie ein kostenloses Konto anlegen. Sie erhalten dann einen Überblick über Ihre Geräte, Installationen, Abonnements, Angebote und vieles mehr.

Welche Behördengänge vor der Geburt?

Formalitäten vor und nach der Geburt

  • Elternzeit beantragen.
  • Für Unverheiratete: Vaterschaftsanerkennung.
  • Gemeinsames Sorgerecht.
  • Anmeldung zur Geburt.
  • Anmeldung des Babys beim Standesamt.
  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
  • Arbeitgeber über Geburt des Kindes informieren.
  • Kindergeld und Elterngeld beantragen.
Welche Behördengänge nach der Geburt? Checkliste nach der Geburt
  • Ihr Kind innerhalb von 7 Werktagen beim Standesamt anmelden.
  • Ihre Krankenkasse über die Geburt informieren.
  • Kindergeld beantragen.
  • Elterngeld beantragen.
  • Mutterschaftsleistungen beantragen.
  • Falls Sie eine Frühgeburt haben: Ihren Arbeitgeber informieren.

Wann Arbeitgeber über Geburt informieren?

Auch die Geburt sollte dem Arbeitgeber möglichst sofort mitgeteilt werden. In den ersten acht Wochen nach der Entbindung gilt die Mutterschutzfrist und daher ein Beschäftigungsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten beträgt die Frist zwölf Wochen. Wann sollte ich mit meinen Baby zum ersten Mal zum Arzt? Die erste Untersuchung des Neugeborenen findet unmittelbar nach der Geburt statt. In der ersten Lebenswoche wird die sogenannte Basisuntersuchung für Neugeborene durchgeführt.

Wie lange dauert es eine krankenkassenkarte zu bekommen?

Die TK-Gesundheitskarte erhalten Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen circa zwei Wochen vor Beginn Ihrer Versicherung automatisch per Post. Sollten Sie Ihr Bild noch nicht mit dem Neuaufnahmeantrag online hochgeladen haben, erhalten Sie von uns vorab ein Schreiben.

By Ancalin

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