Was gilt als Aufwandsentschädigung?
Wird eine ehrenamtliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt, etwa als Mitglied eines Verwaltungsrates oder auch als Mitglied in einem Ausschuss, können 200 € monatlich als steuerfreie Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden. Für Übungsleiter und Betreuer liegt der Freibetrag bei jährlich 3.000 €.
Wo trage ich die Aufwandsentschädigung in der Steuererklärung ein?
Als Arbeitnehmer trägst Du Deine steuerfreien Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen bis zu 720 Euro (ab 2021: bis zu 840 Euro) in der Anlage N in Zeile 27 ein.
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