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Was gilt als Aufwandsentschädigung?

Wird eine ehrenamtliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt, etwa als Mitglied eines Verwaltungsrates oder auch als Mitglied in einem Ausschuss, können 200 € monatlich als steuerfreie Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden. Für Übungsleiter und Betreuer liegt der Freibetrag bei jährlich 3.000 €.

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Wie viel Aufwandsentschädigung ist steuerfrei?

Ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen sind bis zu einem Freibetrag von 720 steuerfrei. Das Amt muss auf Teilzeitbasis in einem gemeinnützigen, karitativen oder kirchlichen Bereich ausgeübt werden.

Wo trage ich die Aufwandsentschädigung in der Steuererklärung ein?

Als Arbeitnehmer trägst Du Deine steuerfreien Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen bis zu 720 Euro (ab 2021: bis zu 840 Euro) in der Anlage N in Zeile 27 ein.

By Mohun

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