Was sind primärkassen und Ersatzkassen?
Die Ersatzkassen sind eine von sechs Kassenarten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zu den Ersatzkassen gehören die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die hkk - Handelskrankenkasse und die HEK - Hanseatische Krankenkasse.
Was wird alles an die Krankenkasse abgefĂĽhrt?
Mit Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist gemeint, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung vom Arbeitgeber "in einem Aufwasch" berechnet und "in einem Batzen" an die Krankenkasse als Einzugsstelle abgeführt wird. Welche Versicherung ist nicht paritätisch finanziert? Die Beschäftigten und ihre Arbeitgeber tragen die Krankenversicherungsbeiträge zur Hälfte. Ausnahme von der paritätischen Beitragszahlung: In der Pflegeversicherung zahlen kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, einen Beitragszuschlag von 0,35 Prozent allein.
Wer ist der Unfallversicherungsträger?
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände). Was versteht man unter einem Versicherungsträger? öffentlich-rechtliche Körperschaften, die die Aufgabe haben, die Sozialversicherung zu vollziehen, d. h. die notwendigen Mittel (Beiträge) einzuziehen und die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewähren.
Wer gehört zu den primärkassen?
Es existieren folgende Arten von Primärkassen:
- Ortskrankenkassen (AOK)
- Betriebskrankenkassen (BKK)
- Innungskrankenkassen (IKK)
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
- Sozialversicherung fĂĽr Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Ist AOK eine Primärkasse?
Es existieren folgende Arten von Primärkassen: Ortskrankenkassen (AOKs) (§ 143–§ 146a SGB V) Betriebskrankenkassen (BKKs) (§ 147–§ 156 SGB V) Innungskrankenkassen (IKKs) (§ 157–§ 164 SGB V) Was gehört alles zur Krankenversicherung? Eine Krankenversicherung (KV) ist die Absicherung gegen die mit einer Erkrankung oder Verletzung verbundenen wirtschaftlichen Risiken. Die Krankenkasse erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und meist auch nach Unfällen.
Was gehört alles zu den Lohnnebenkosten?
Die Lohnnebenkosten umfassen in Deutschland folgende vier Posten:
- Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
- Kosten fĂĽr berufsbedingte Aus- und Weiterbildung.
- Sonstige Aufwendungen. Berufsbekleidung. Umzugskosten.
- Steuern auf Lohn-, bzw. Gehaltssumme oder Angestelltenzahl.
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- Welche der Krankenversicherungen zählen zu den Primärkassen?
Die Ortskrankenkassen (AOKn), die Betriebskrankenkassen (BKKn), die Innungskrankenkassen (IKKn) und die Sozialversicherung fĂĽr Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sind einige der wichtigsten Krankenkassen.
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