Was passiert wenn sich kein Wahlvorstand findet?
Wenn kein Wahlvorstand zustande kommt
die Möglichkeit, den Wahlvorstand durch das Arbeitsgericht bestellen zu lassen. Einen entsprechenden Antrag können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretende Gewerkschaft beim Arbeitsgericht stellen.
Kann ich aus dem Wahlvorstand zurücktreten?
Der bestellte Wahlvorstand kann durch den Betriebsrat nicht mehr abberufen werden. Ebenso ist es für den Wahlvorstand nicht möglich, durch Beschluss als Gremium zurückzutreten. Vielmehr kann nur jedes einzelne Mitglied des Wahlvorstandes zurücktreten, so dass das jeweils bestellte Ersatzmitglied nachrückt. Wann muss der Wahlvorstand bekannt gegeben werden? Dies soll spätestens zehn Wochen vor der Wahl geschehen. Für die Wahl hat der Gesetzgeber die Zeit vom 1. März bis 31. Mai des jeweiligen Jahres ins Auge gefasst (§ 13 BetrVG).
Bis wann Wahlvorstand?
Für das normale Wahlverfahren (10-Wochen-Frist) endet die Frist zur Bestellung des Wahlvorstandes am 22.03.2022. Für das einfache Wahlverfahren (4-Wochen-Frist) läuft die Frist bis zum 03.05.2022. Haben Ersatzmitglieder Anspruch auf Schulung? Welchen Schulungsanspruch haben Sie als Ersatzmitglied? Auch für ein Ersatzmitglied kann eine Schulung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein, wenn er/sie häufig nachrückt und ohne Schulungsmaßnahme für die Betriebsratsarbeit ansonsten übermäßige Schwierigkeiten und Reibungsverluste entstehen.
Was muss der Arbeitgeber dem Wahlvorstand zur Verfügung stellen?
Betriebsratswahl: Arbeitgeber muss Privatanschriften der Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Ein Arbeitgeber kann dazu verpflichtet sein, dem Wahlvorstand zur Durchführung einer Betriebsratswahl die privaten Anschriften der Wahlberechtigten zur Verfügung zu stellen. Wann nimmt der Wahlvorstand seine Arbeit auf? Vonseiten des Betriebsrats wird der Wahlvorstand als „Organizer“ der Wahl eingesetzt. Dieses Gremium nimmt nach seiner Konstituierung sofort seine Arbeit auf, indem es eine erste Aufgabenverteilung für die Vorbereitung der Wahl vornimmt und die Wahlwerbung des Betriebsrats für geeignete Wahlbewerber bekräftigt.
Wer hat bei der Wahl des Betriebsrates aktives und passives Wahlrecht?
Nach § 8 Abs. 1 BetrVG steht das passive Wahlrecht, also das Recht sich zur Wahl in den Betriebsrat zur Verfügung zu stellen (Bewerbung, Kandidatur) allen Beschäftigten mit dem aktiven Wahlrecht die das 18. Lebensjahr vollendet haben zu, sobald sie dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören. Wer hat aktives und passives Wahlrecht Betriebsrat? Das sind nach § 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dem Betrieb angehören und zum Zeitpunkt der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet haben. Passives Wahlrecht bedeutet, wer ist in den Betriebsrat wählbar, wer kann sich also zur Wahl aufstellen lassen.
Wer hat ein aktives Wahlrecht?
In Deutschland genießen grundsätzlich alle Bürger ab 18 Jahren das aktive Wahlrecht auf Bundesebene (Art. 38 Abs. 2 Satz 1 GG). Maßgeblich ist das Alter am Wahltag.
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