Kann der Betriebsrat auch Wahlvorstand sein?
Kann ein Betriebsrat Wahlvorstand werden? Ja, das geht. Ein Mitglied des bisherigen Betriebsrats kann durch Beschluss des Betriebsrats zum Mitglied des Wahlvorstandes bestellt werden.
Wie wird man Wahlvorstand Betriebsrat?
Wie bestellen Sie den Wahlvorstand? Als amtierender Betriebsrat gehört es zu Ihren Aufgaben, den Wahlvorstand und dessen Vorsitzenden zu bestellen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Bestellung erfolgt dabei jeweils durch Beschlussfassung mit einfacher Stimmenmehrheit gemäß § 33 BetrVG. Wer darf Wahlvorstand werden Betriebsrat? Ein Wahlvorstand besteht aus (mindestens) drei wahlberechtigten Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen des Betriebs (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG). Wahlberechtigt sind alle mindestens 18jährigen Arbeitnehmer des Betriebs einschließlich der Auszubildenden (§ 7 BetrVG, § 5 Abs.
Wer sitzt im Wahlvorstand?
Der Wahlvorstand setzt sich aus folgenden Wahlhelfern zusammen: 1 Wahlvorsteher (der den Vorsitz hat) 1 stellvertretender Wahlvorsteher. 1 Schriftführer (der die Wählerliste führt) Kann Wahlvorstand gewählt werden? In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Wahlvorstand durch einen Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, das Arbeitsgericht, eine Betriebsversammlung oder eine Wahlversammlung bestellt/gewählt werden – je nach Art des anzuwendenden Wahlverfahrens – s.o., vgl. dazu den Artikel Wahlvorstand.
Wie viele Mitglieder darf ein Wahlvorstand haben?
Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus 3 Mitgliedern, eines von ihnen ist der Vorsitzende. Die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder kann – im normalen Wahlverfahren – erhöht werden, wenn dies erforderlich ist. In jedem Fall muss der Wahlvorstand aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Wer beschließt die Schulung des Wahlvorstandes? Welches Mitglied des Wahlvorstands eine Schulung besuchen darf, beschließt der gesamte Vorstand, nicht der Arbeitgeber. Die Erforderlichkeit der Seminare wird von ihm geprüft, ebenso wie die finanzielle Belastung, die dem Arbeitgeber entsteht.
Wie bilde ich einen Wahlvorstand wenn es noch keinen Betriebsrat gibt?
Besteht weder ein Betriebsrat noch ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, so muss der Wahlvorstand im Rahmen einer Betriebsversammlung gewählt werden (§ 17 Abs. 2 bzw. § 17 a Nr. 3 BetrVG). Wer darf den Betriebsrat wählen aktives Wahlrecht? Das aktive Wahlrecht, also die Wahlberechtigung, haben gemäß § 7 BetrVG alle Arbeitnehmenden des Betriebs, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Wahlalter wurde durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz abgesenkt.
Kann der Wahlvorstand zum Personalrat gewählt werden?
Wahlvorstand. Für die Wahlen wird in der Regel vom bisher amtierenden Personalrat ein Wahlvorstand bestellt, dies gilt auch nach Rücktritt des bisherigen Personalrats, da dieser bis zur Neuwahl geschäftsführend tätig sein muss.
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