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Kann ich als Privatperson eine Marke anmelden?

Marken können grundsätzlich von jedem Unternehmen und von jeder Privatperson angemeldet werden, für beliebige Waren und Dienstleistungen. Ein Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich.

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Was kann man nicht als Marke anmelden?

Manchmal wird eine Marke nicht eingetragen, weil sie nicht schutzfähig ist. Sie hat keine Unterscheidungskraft, wenn sie nur beschreibende Angaben enthält.

Wann muss ich eine Marke anmelden?

Eine Marke anzumelden lohnt sich für alle, die bereits eigene Zeichen verwenden oder verwenden möchten und sichergehen wollen, dies auch in Zukunft tun zu können. Wie lange dauert es bis eine Marke eingetragen ist? Das Eintragungsverfahren eines Zeichens als Marke dauert – von der Einreichung des Antrags beim Markenamt bis zur schlussendlichen Eintragung der Marke ins Register – im Regelfall circa 7 bis 8 Monate, kann jedoch gegen eine zusätzliche Gebühr beschleunigt werden.

Wie lange kann man eine Marke schützen?

Wie lange kann die Marke bestehen? Markenschutz entsteht mit Eintragung der Marke in das Register. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und beträgt zunächst zehn Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr kann sie um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Was kostet ein Logo zu patentieren? Entschließen Sie sich dazu ein Logo schützen zu lassen, fallen beim Patentamt für die Anmeldung grundsätzlich Kosten an. Diese liegen mindestens bei 290 Euro. Durch die Eintragung ins Markenregister erhalten Sie für zehn Jahre das ausschließliche Recht für die gewerbliche Nutzung der Kennzeichnung.

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Kann ich als Privatperson eine Halterabfrage machen?

Ist es möglich, als Privatperson eine Halterbefragung durchzuführen? Nach § 39 des Straßenverkehrsgesetzes ist eine Halterermittlung möglich. Im Straßenverkehr müssen bestimmte Ansprüche durchgesetzt werden. Es wird von einem berechtigten Interesse gesprochen.

Wer darf eine Marke anmelden?

Eine gesetzliche Pflicht zur Anmeldung von Marken gibt es nicht. Wer auf eine Markenanmeldung verzichtet, riskiert allerdings, dass das eigene Markenzeichen (ggf. nach Jahren) von Dritten registriert wird. Welche Markennamen kann man nicht schützen? Nach § 8 Markengesetz kann man sich unter anderem folgendes nicht schützen lassen: Begriffe, die sich als Bezeichnung für Gegenstände und Dienstleistungen eingebürgert und sogenannte Verkehrsgeltung erworben haben, Flaggen und Wappen, Begriffe, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen und.

Ist der Name Oktoberfest geschützt?

Seit September 2018 ist der Begriff "Wiesn" als Europäische Marke geschützt. Markeninhaber ist die Landeshauptstadt München. Wie lange dauert eine Markenanmeldung DPMA? In der Regel werden von der Anmeldung bis zur Eintragung der Marke ca. 8 Monate vergehen.

Wie viel kostet ein weltweites Patent?

Für Schutzrechte, die in den wichtigsten Ländern der Welt wirksam sind, müssen Sie mit mindestens 30.000 € rechnen. Auch Kosten von über 100.000 € sind nicht unüblich. Auch müssen Sie pro Land mit mehreren Tausend Euro an Verlängerungsgebühren bis zum Ende der Laufzeit rechnen.

By Carolynne

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