Wie wird der Kalkulationszuschlag ermittelt?
Den Kalkulationszuschlag berechnen Sie so
Subtrahieren Sie vom Listenverkaufspreis den Bezugs- oder Einkaufspreis. Teilen Sie das Ergebnis durch den Bezugs- oder Einkaufspreis. Multiplizieren Sie das Ergebnis mit 100, um einen Wert in der Einheit "Prozent" zu erhalten.
Wie berechnen ich den bruttoverkaufspreis mit Kalkulationsfaktor?
Kalkulationsfaktor
KalkulationsfaktorBruttoverkaufspreis
KF = | 100 € |
---|---|
80 € |
Was gehört alles zu den Handlungskosten?
b) Handlungskosten i.e.S.: Übrige Kosten handelsbetrieblicher Tätigkeit, z.B. Personalkosten, Raumkosten, Miete, Transport-, Kfz-, Verpackungskosten, Kosten für selbsterstellte Leistungen (Reparaturen, Installationen u.a.), Zinsen, Abschreibungen, allg. Verwaltungskosten. Was ist der Handlungskostenzuschlagssatz? Da die Zuordnung der Handlungskosten auf die einzelnen Produkte im Handel aufgrund der Vielzahl von Produkten sehr schwierig ist, wird in vielen Handelsbetrieben ein Handlungskostenzuschlagssatz (HKZ) zur Kostendeckung ermittelt. Mit diesem lassen sich die Selbstkosten berechnen.
Warum berechnet man den Kalkulationszuschlag?
Der Kalkulationszuschlag bzw. Kalkulationsaufschlag bezeichnet bei Handelsunternehmen den Aufschlag, der auf den Einstandspreis vorgenommen wird, um zum Listenverkaufspreis zu gelangen. Dabei kann der Kalkulationsaufschlag in Euro angegeben werden, üblich ist eher die Angabe als Prozentsatz.
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