Was ist Anspruch auf Beihilfe?
Beihilfeversicherung als kostengünstige und leistungsstarke Absicherung für Beamte. Beamte haben gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf die anteilige Kostenübernahme bei Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Sie erhalten daher vom Staat einen Zuschuss für medizinische Gesundheitsleistungen.
Wer bekommt alles Beihilfe?
Beihilfeberechtigt sind nur Beamte. Beamter ist nur, wer förmlich ernannt wurde und eine Ernennungsurkunde erhalten hat. Nur für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung, für Landesbeamte gelten die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind beihilfeberechtigt. Wann entfällt der beihilfeanspruch? Gründe für ein Entfallen des Beihilfeanspruch können vielseitig sein: Beendigung des Beamtenstatus. Scheidung vom Beihilfeberechtigten. Ehegatten oder Lebenspartner mit einem Einkommen über 17.000 Euro im Jahr.
Wie viel Prozent übernimmt die Beihilfe?
Durch die Beihilfe beteiligt sich der Staat an den Kosten für Krankheit, Pflege und Geburten. Die Höhe der Beihilfe macht für Beamte und Beamtenanwärter in der Regel 50 Prozent aus. Für deren Ehepartner liegt sie meist bei 70 Prozent und für Kinder bei 80 Prozent.
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