Wann darf Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Die Rechtslage ist hier eindeutig: Ein Vermieter darf Ihnen nur dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er den Wohnraum für sich, einen nahen Verwandten oder einen Angehörigen seines Haushalts benötigt. Der Vermieter muss dabei den Eigenbedarf in der Kündigung ganz genau begründen.
Ist Eigenbedarf ein Sonderkündigungsrecht?
Eigenbedarf zählt demnach nicht zu den Gründen bei denen Mieter von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. In diesem Fall geht die Kündigung vom Vermieter aus und nicht vom Mieter selbst, daher haben Betroffene hier keinen Einfluss auf die Kündigungsfristen. Wie muss Kündigung bei Eigenbedarf aussehen? Wie muss eine Eigenbedarfskündigung aussehen? Grundsätzlich muss aus der Eigenbedarfskündigung für den Mieter ersichtlich sein, wieso genau diese Wohnung benötigt wird. D.h. Sie müssen auch erklären können, wieso Sie beispielsweise nicht in eine andere Wohnung in der Umgebung ziehen können.
Wie schnell muss man bei Eigenbedarf ausziehen?
Liegt Eigenbedarf vor und der Vermieter kündigt, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Nach bis zu fünf Jahren Wohndauer haben Mieter ab Ende des Monats der Kündigung drei Monate Zeit bis zum Auszug. Nach bis zu acht Jahren sind es sechs Monate und nach mehr als acht Jahren neun Monate. Wie lange muss Vermieter bei Eigenbedarf in der Wohnung wohnen? Auch bei der Eigenbedarfskündigung hat das BGB entsprechende Fristen festgelegt (§ 573 c BGB). Generell erklärt § 577 eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren des Mietverhältnisses bevor eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen werden kann.
Wann hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht?
Fristlos kündigen dürfen die Mieter ebenfalls, jedoch nur in besonderen Fällen. Zum Beispiel dann, wenn der Vermieter die Wohnung nicht fristgerecht zur Verfügung stellt (siehe § 543 BGB) oder dann, wenn die Wohnung als gefährlich für die Gesundheit eingestuft werden kann (siehe § 569 BGB).
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