Wohin wenden bei arztfehler?
Bei der Unabhängigen Patientenberatung kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger kostenlos und, wenn gewünscht, auch anonym am bundesweit kostenfreien Beratungstelefon oder online von unabhängigen Beraterinnen und Beratern beraten lassen: www.patientenberatung.de; Telefon: 0800 - 0 11 77 22.
Wie hoch Schadensersatz bei Behandlungsfehler?
Behandlungsfehler
hoch
Sachverhalt | Schmerzensgeld | Instanz, Jahr |
---|---|---|
Schmerzensgeld für Geburtsschaden mit 100%iger Behinderung eines Babys | 700.000 Euro | OLG Frankfurt, 2014 |
Was fällt unter Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt ist. Medizinischer Standard ist, was dem gesicherten Stand der Wissenschaft auf dem jeweiligen medizinischen Fachgebiet entspricht. Wie lange kann man Behandlungsfehler anzeigen? Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus einem Behandlungsfehler nach drei Jahren. Im Arzthaftungsrecht gibt es dabei eine Besonderheit zu beachten: Die Verjährung beginnt erst dann zu laufen, wenn der Patient entweder Kenntnis davon hat oder hätte erkennen können, dass ein Behandlungsfehler überhaupt vorliegt.
Wie kann man gegen einen Arzt vorgehen?
Den eigenen Arzt verklagen – mit oder ohne Anwalt? Um gegen Ärztepfusch vorzugehen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine der ersten Anlaufstellen für betroffene Patienten sind oftmals Patientenverbände, die eigene Krankenversicherung oder auch die Gutachter- und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern. Wer muss Behandlungsfehler nachweisen? Der Patient muss grundsätzlich Behandlungsfehler, Gesundheitsschaden und Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für diesen Schaden (sog. Kausalität) beweisen. Seit Inkrafttreten des „Patientenrechtegesetz“ im Jahr 2013 ist der Behandlungsvertrag in den §§ 630a bis 630h des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert.
Sind Ärzte gegen Behandlungsfehler versichert?
Unterläuft dem Mediziner ein schwerwiegender Behandlungsfehler, hat der Patient häufig Anspruch auf Schadensersatz. In der Regel springt die ärztliche Haftpflichtversicherung für den Schaden ein. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Patient einen Schaden geltend machen? Grundsätzlich müssen Sie als Patient oder Patientin nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass dieser ursächlich für den bei Ihnen eingetretenen Schaden ist. Ausnahmen: a) Es liegt ein grober Behandlungsfehler vor. b) Der Arzt oder die Ärztin hat Sie nicht oder fehlerhaft aufgeklärt.
Wie viel Schmerzensgeld bei Fehldiagnose?
Schmerzensgeld
Streitwert | Gerichtskosten | Anwaltshonorar |
---|---|---|
500.000,00 € | 3.536,00 € | 12.142,98 € |
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