Wie lange muss ich lohnunterlagen aufbewahren?
Lohnkonten sowie alle mit der Abrechnung relevanten Belege und Bescheinigungen sind 6 Jahre lang aufzubewahren. Unterlagen, die für den Jahresabschluss relevant sind, wie Lohnjournale und Buchungsbelege müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Was muss 10 Jahre aufbewahrt werden?
Eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt für folgende Dokumente: Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Eröffnungsbilanz, Lageberichte, Organisationsunterlagen und Arbeitsanweisungen. Welche Belege müssen 6 Jahre aufbewahrt werden? Eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen: empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.
Welche Personalunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden?
Lohnunterlagen, die für die betriebliche Gewinnermittlung relevant sind, sind zehn Jahre lang aufzubewahren. Dies gilt zum Beispiel für Lohnlisten, Lohnsteuerdokumente und Jahresabschlüsse. Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist? Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist? Grundsätzlich beginnt die Aufbewahrungsfrist mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem das entsprechende Dokument de facto entstanden ist. Beispiel Jahresabschluss: Der Jahresabschluss für 2020 wurde erst im darauffolgenden Juni 2021 erstellt und beim Finanzamt eingereicht.
Was muss man 30 Jahre aufbewahren?
30 Jahre aufbewahrt
Hierzu gehören:
- Ärztliche Gutachten.
- Ausbildungsurkunden.
- Abschlusszeugnisse.
- Geburtsurkunden, Taufscheine, Heiratsurkunden, Kirchenaustrittsbescheinigungen.
- Sterbeurkunden von Familienangehörigen.
- Unterlagen zur Rentenberechnung inkl.
Welche Aufbewahrungsfristen gibt es?
Es gibt beim Archivieren zwei unterschiedliche Längen an Aufbewahrungsfristen: 6 Jahre und 10 Jahre. Dokumente wie Abtretungserklärungen, Handelsbriefe, Lieferscheine, Mahnungen & Mahnbescheide oder Betriebsprüfungsberichte unterliegen Aufbewahrungsfristen von 6 Jahren. Welche Belege müssen aufbewahrt werden? Was ist aufzubewahren?
- Bücher und Aufzeichnungen,
- Inventare,
- Jahresabschlüsse, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,
- Lageberichte,
- Eröffnungsbilanz,
- die zum Verständnis dieser Unterlagen erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
- empfangene Handels- und Geschäftsbriefe,
Welche Unterlagen müssen in Papierform aufbewahrt werden?
Die Aufbewahrung im Original ist nur in Ausnahmefällen vorgeschrieben. Im Original aufbewahrt werden müssen nur Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse, auch wenn sie auf Mikrofilm oder anderen Datenträgern (Elektronische Archivierung) aufgezeichnet sind (§ 257 Abs. 3 Satz 1 HGB, § 147 Abs.
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