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Welche Schäden übernimmt die Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflicht zahlt für drei Schadensarten: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden hervorgehen. Auch für reine beziehungsweise direkte Vermögensschäden kommen manche Versicherer – meist allerdings nur eingeschränkt – auf.

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Was für Schäden übernimmt die Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflicht kommt für drei Arten von Schäden auf: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Versicherer zahlen in der Regel nur für einen begrenzten Betrag an Vermögensschäden.

Wer haftet bei Unfall Halter oder Fahrer?

Der Halter haftet für alles, was sein Fahrzeug betrifft – auch für Unfälle oder Verkehrsvergehen, selbst wenn er nicht am Steuer sitzt. Das kann ihn Punkte in Flensburg kosten und sich auf den Versicherungsbeitrag auswirken. Was versteht man unter Gefälligkeitsschaden? Der Gefälligkeitsschaden ist ein juristischer Begriff aus dem Privatrecht. Der Definition nach handelt es sich um einen Schaden, der im Zuge einer unentgeltlichen Gefälligkeitshandlung entsteht, zum Beispiel bei einer Hilfeleistung im Rahmen eines Freundschaftsdienst oder von Nachbarschaftshilfe.

Was ist Schutz bei Forderungsausfall?

Eine private Haftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung schützt vor Forderungsausfall, indem sie die Kosten übernimmt, die eigentlich die Gegenseite hätte bezahlen müssen, aber nicht bezahlen kann. Was bedeutet kein unterversicherungsverzicht? Wer einen Unterversicherungsverzicht vereinbart, kann im Schadensfall mit einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung rechnen. Ohne Unterversicherungsverzicht leistet die Versicherung nur anteilig, wenn sich nach einem Schaden herausstellt, dass Sie unterversichert waren.

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Welche Versicherung übernimmt eigene Schäden?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen unabsichtlich zufügen, sind durch die Grunddeckung der Privathaftpflicht abgedeckt. Schäden, die Sie selbst verursachen, sind nicht gedeckt.

Was tun wenn jemand in mein parkendes Auto fährt?

Der Parkschaden und die Versicherung

Wenn Sie ein parkendes Auto gerammt haben, sollte Ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden am anderen Kfz aufkommen. Dafür müssen Sie den Parkschaden allerdings nicht nur der Polizei, sondern auch der Versicherung melden.

By Gaudet

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