Wann ist es eine Scheinselbstständigkeit?
Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person zwar nach außen (z. B. mit einem Werkvertrag) als selbstständiger Unternehmer auftritt, ihre Aufgaben aber wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer erfüllt.
Ist Scheinselbständigkeit Schwarzarbeit?
Scheinselbständigkeit ist Schwarzarbeit. Der Vorwurf der Schwarzarbeit umfasst regelmässig die Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (sechs Monate bis zehn Jahre in besonders schweren Fällen) oder Geldstrafe bewährt sind. Was ist die 5 6 Regelung? Bei der Interpretation des Begriffs „im Wesentlichen“ hat sich die sogenannte 5/6-Regelung durchgesetzt: Sie besagt, dass du nicht mehr als 5/6 deines Umsatzes mit einem einzigen Kunden machen darfst, wenn du nicht unter die Rentenversicherungspflicht fallen möchtest.
Was passiert bei einer Scheinselbständigkeit?
Die Folgen einer Scheinselbstständigkeit sind für Auftraggeber sehr unangenehm: Sie müssen erhebliche Nachzahlungen für Sozialabgaben und Steuern leisten und es können noch Strafzahlungen hinzukommen. Deshalb sollten Unternehmen das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wann droht Scheinselbstständigkeit? Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor? Eine Scheinselbstständigkeit bzw. ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn Sie nachweislich kein unternehmerisches Risiko tragen und keine unternehmerische Freiheit genießen.
Wie schütze ich mich vor Scheinselbständigkeit?
Das bedeutet konkret, dass Sie unter anderem auf Folgendes achten sollten:
- Arbeiten Sie mit Ihrem eigenen Equipment.
- Lassen Sie sich nicht in die Urlaubsplanung einschließen.
- Willigen Sie nicht in eine Pflicht zum regelmäßigen Reporting ein.
- Vermeiden Sie vom Auftraggeber festgelegte Arbeitszeiten.
Wer muss Scheinselbständigkeit prüfen?
Eine Prüfung der Scheinselbstständigkeit kann vom Deutschen Rentenversicherung Bund, einem Arbeitsgericht, dem Finanzamt oder Sozialversicherungen durchgeführt werden. Welche Strafe bei Scheinselbstständigkeit? Scheinselbständigkeit kann auch eine Geldbuße, Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe – auch ohne Bewährung – für den Auftraggeber nach sich ziehen. Betroffene Selbständige (Auftragnehmer) müssen dagegen nicht mit einer Strafe rechnen.
Wer trägt das Risiko der Scheinselbständigkeit?
Risiken trägt vor allem der Auftraggeber
Scheinselbstständigkeit ist vor allem für Auftraggeber ein ernstes Thema. Stellt sich nämlich heraus, dass es sich bei einem Beschäftigungsverhältnis um Scheinselbstständigkeit gehandelt hat, muss der Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend zahlen.
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