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Was versteht man unter Testamentsvollstreckung?

Der Testamentsvollstrecker ist die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat. Die gesetzlichen Regelungen zur Testamentsvollstreckung finden sich in §§ 2197 ff. BGB.

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Es gibt einen Unterschied zwischen Taktzeit und Durchlaufzeit. Eine Stoppuhr kann zur Messung der Durchlaufzeit verwendet werden. Die Taktzeit ist auf die Produktionsphase beschränkt.

Was macht eigentlich ein Testamentsvollstrecker?

Nach § 2216 BGB hat der Testamentsvollstrecker nicht nur das Recht, sondern gegenüber den Erben und Vermächtnisnehmern auch die Pflicht, den Nachlass zu verwalten. Die Verwaltung umfasst alle Maßnahmen, die zur Sicherung, Erhaltung, Mehrung und Nutzung des verwalteten Erbes erforderlich sind.

By Elbert

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