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An den Mythos vom Anspruch auf eine Abfindung glauben viele Arbeitnehmer. Es gibt aber in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. mehr dazu

Weiteres Beispiel: Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer gekündigt. X ist bereits seit 30 Jahren im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigt und verdient 3.600,00 EUR brutto im Monat. Nach der Faustformel würde sich die „Regelabfindung“ auf 54.000,00 EUR belaufen (0,5 x 3.600,00 EUR x 30 Beschäftigungsjahre). mehr dazu

“ So denken wohl einige Arbeitnehmer nach der Kündigung. Eine nachvollziehbare Überlegung. Doch anders als viele glauben, gibt es im deutschen Arbeitsrecht kein spezielles Abfindungsgesetz. Ein Anspruch auf eine Abfindung im Fall einer Kündigung existiert in der Regel nicht. mehr dazu

Es wird die Differenz der Steuer für das Einkommen ohne Abfindung und der Steuer für das Einkommen inklusive einem Fünftel der Abfindung gebildet. Diese Differenz bildet dann den Steuerbetrag für ein Fünftel der Abfindung und muss nur noch verfünffacht werden, um die Steuer für die gesamte Abfindung zu erhalten. mehr dazu

Von einer Abfindung gehen daher keine Sozialabgaben ab, d.h. es werden keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Eine Abfindung unterliegt allerdings der Besteuerung entsprechend den Regeln über den Lohnsteuerabzug. mehr dazu

In diesem Fall kann bis zum Eingang der Abfindung Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung bestehen und mit dem Einsetzen der Arbeitslosengeld-Zahlung setzt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein. mehr dazu

Da Sie noch zusätzliche Reisezeit beim Shuttle-Parken benötigen oder für die Kontrolle Ihres Fahrzeuges beim Valet-Parken, raten wir Ihnen an 2,5 Stunden vor Ihrem Flug, je nach Service, zum Parkgelände oder zum Flughafen anzureisen. mehr dazu

Zeitmanagement im Auge behalten: für Kurz- bzw. Mittelstreckenflüge empfehlen wir mindestens 2 Stunden vorher am Flughafen zu sein, für Langstreckenflüge gelten 3h. mehr dazu

Der Name Wikipedia setzt sich zusammen aus Wiki (entstanden aus wiki, dem hawaiischen Wort für ‚schnell') und encyclopedia, dem englischen Wort für ‚Enzyklopädie'. Ein Wiki ist ein Webangebot, dessen Seiten jeder leicht und ohne technische Vorkenntnisse direkt im Webbrowser bearbeiten kann. mehr dazu

Gib vier Esslöffel Backpulver in den Abfluss. Gieße anschließend sofort eine halbe Tasse Essigessenz hinterher. Vermischen sich Essig und Backpulver, hörst du ein Sprudeln. Wenn sich die Geräusche gelegt haben, schütte heißes Wasser in den Abfluss, um den Schmutz zu entfernen. mehr dazu

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