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Wenn Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen, endet das laufende Mahnverfahren. Stattdessen wird ein reguläres Gerichtsverfahren – offiziell streitiges Verfahren genannt – eingeleitet. Die Zuständigkeit geht dann vom Mahngericht an das im Mahnbescheid genannte zuständige Gericht über. mehr dazu

Die örtliche Zuständigkeit bei Verwaltungsprozessen ist in § 52 f. VwGO geregelt. Ist eine Immobilie Gegenstand der Streitigkeit, ergibt sich die örtliche Zuständigkeit dadurch, in welchem Bezirk die Immobilie liegt. Ansonsten kann das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Wohnsitz des Beklagten zu finden ist. mehr dazu

Justiz

  • Amtsgericht München.
  • Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München.
  • Arbeitsgericht München.
  • Bayerischer Anwaltsgerichtshof.
  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof.
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof.
  • Bayerisches Landessozialgericht.
  • Bayerisches Oberstes Landesgericht (1879–1935, 1948–2006, 2018-)
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Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach der Straftat und der Höhe der zu erwartenden Strafe: Die große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig für besonders schwere Straftaten (Katalog in § 74 GVG) und immer dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren zu erwarten ist. mehr dazu

Dabei wird der Durchschnitt der Preis des Grundstücks, Hauses oder Eigentumswohnung angenommen, der voraussichtlich im freien Verkauf erreicht werden könnte. Der Verkehrswert hat nichts zu tun mit dem Startpreis der Zwangsversteigerung. Der Startpreis ist das sogenannte niedrigste Gebot. mehr dazu

Kostenforderungen des Gerichts

Die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens trägt der Schuldner, nicht der Erwerber. Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet. Erwerbskosten Zwangsversteigerung (Gesetze, siehe Anl.)
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Amtsgericht Marienfelde (Tempelhof-Schöneberg) mehr dazu

Für Entscheidungen über das Sorgerecht ist das Familiengericht am Wohnsitz des Kindes zuständig. mehr dazu

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg ist im Land Berlin gem. § 15 ZuwV für alle Amtsgerichtsbezirke mit Ausnahme der Amtsgerichtsbezirke Köpenick, Mitte, Pankow/Weißensee, Tiergarten, Wedding und Schöneberg zuständig für Entscheidungen des Amtsgerichts in allen Familiensachen gemäß § 111 FamFG . mehr dazu

Bei vertraglichen Streitigkeiten (z.B. Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag) ist § 29 ZPO@ zu beachten. Nach dieser Vorschrift ist für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist (§ 29 ZPO@, Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts). mehr dazu

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