Was kostet es eine Marke registrieren zu lassen?
Gebührenart | Höhe |
---|---|
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 290 Euro |
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 100 Euro |
Anmeldegebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke | 900 Euro |
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung | 200 Euro |
Kann ich als Privatperson eine Marke anmelden?
Marken können grundsätzlich von jedem Unternehmen und von jeder Privatperson angemeldet werden, für beliebige Waren und Dienstleistungen. Ein Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich. Wie kann man eine Marke eintragen lassen? Ablauf der Markenanmeldung im Überblick
- Anmeldung der Marke beim Markenamt.
- Bezahlung der Anmeldegebühr.
- Prüfung der Markenanmeldung durch das DPMA.
- Eintragung der Marke ins Markenregister.
- Abwarten der Widerspruchsfrist von 3 Monaten.
- Permanente Markenrecherche nach Eintragung der Marke.
Wann muss ich eine Marke anmelden?
Eine Markenanmeldung braucht man nicht.
Eine gesetzliche Pflicht zur Anmeldung von Marken gibt es nicht. Wer auf eine Markenanmeldung verzichtet, riskiert allerdings, dass das eigene Markenzeichen (ggf. nach Jahren) von Dritten registriert wird. Wie lange dauert es eine Marke anmelden? Das Eintragungsverfahren eines Zeichens als Marke dauert – von der Einreichung des Antrags beim Markenamt bis zur schlussendlichen Eintragung der Marke ins Register – im Regelfall circa 7 bis 8 Monate, kann jedoch gegen eine zusätzliche Gebühr beschleunigt werden.
Was kostet eine Markenanmeldung beim DPMA?
Nach der Anzahl der beantragten Klassen richtet sich die Gebühr für Ihre Anmeldung. Die Anmeldegrundgebühr für bis zu drei Klassen beträgt 300 Euro bei Anmeldung in Papierform und 290 Euro für die Web- oder elektronische Anmeldung. Für jede weitere Klasse fallen Klassengebühren von 100 Euro an. Was kann als Marke registriert werden? Eine Marke im Sinne dieses Leitfadens ist ein Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen, z. B. in Form von Logos, Namen oder Schriftzügen. Diese können auf dem Produkt selbst, auf der Verpackung, auf der Homepage, auf Broschüren oder dem Geschäft etc.
Was kann man nicht als Marke anmelden?
Häufig wird eine Marke nicht eingetragen, weil sie gar nicht schutzfähig ist. Ihr fehlt jegliche Unterscheidungskraft, wenn sie zB. nur aus beschreibenden Angaben besteht. Wo kann man eine Marke schützen lassen? Um einen Firmennamen schützen zu lassen, können Sie durch Anmeldung beim Patentamt die Wortmarke schützen lassen. Dadurch erhalten Sie das alleinige Nutzungsrecht Ihres Firmennamens und haben Markenschutz. Als Wortmarke bezeichnet man eine Marke, die lediglich aus Schriftzeichen bzw.
Warum muss ich eine Marke anmelden?
Einer der Hauptgründe ist sicherlich der Markenschutz, der einem die Eintragung einer Marke liefert. Sie möchten den Namen Ihres Unternehmens schützen, dann ist die Anmeldung einer Marke der gängige Weg. Vor allem neu am Markt befindliche Unternehmen können sich damit vor Konkurrenten schützen.
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Gemeint ist die Erstregistrierung. Hierfür ist ein Registrierungscode erforderlich. Sie können sich registrieren, wenn der Registrierungscode per Post zugeschickt wird.
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Die Anmeldung einer deutschen Marke kann beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro.
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Die Anmeldung einer deutschen Marke kann beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro. Alle Marken haben die gleiche Grundgebühr.
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