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Kann man mit deutschem Aufenthaltstitel in die Schweiz arbeiten?

Ja. Ihre Aufenthaltsbewilligung in einem EU/EFTA-Staat berechtigt Sie nicht dazu, in der Schweiz zu arbeiten. Es gelten für Sie dieselben Zulassungsbedingungen wie für Personen, die aus Drittstaaten direkt einreisen.

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Wenn der Aufenthaltstitel für Deutschland durch die Ungültigerklärung des alten Passes nicht beschädigt wurde, können Sie in der Regel mit dem alten und dem neuen Pass nach Deutschland einreisen. Wenn sie bereits einen elektronischen Aufenthaltstitel haben, gilt das Gleiche.

Was braucht man als Deutscher um in der Schweiz zu arbeiten?

Welche Bewilligungen braucht man, um in der Schweiz zu arbeiten? Um in der Schweiz zu arbeiten, wird eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) oder Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) benötigt. Kann man als Deutscher in der Schweiz arbeiten? Wer in der Schweiz nur für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten arbeiten möchte, benötigt dafür als EU-Bürger keine Aufenthaltsbewilligung. Die Person muss sich jedoch über das elektronische Meldeverfahren anmelden.

Wie komme ich zu einer Arbeitsbewilligung?

Der Antrag auf Erteilung der Beschäftigungsbewilligung ist vom Arbeitgeber an der für den Arbeitsort zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS mittels Formular zu stellen. Antrags- bzw. Anzeigeformulare stehen auf der Homepage des AMS (www.ams.at) zum Download bereit.

By Faythe Andeson

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