Was muss 10 Jahre aufbewahrt werden?
Eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt für folgende Dokumente: Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Eröffnungsbilanz, Lageberichte, Organisationsunterlagen und Arbeitsanweisungen.
Wie müssen Personalakten aufbewahrt werden?
Die Aufbewahrung der Personalakten findet beispielsweise im Personalbüro, einem Archiv, einem Aktenschrank, einem Keller oder etwa dem Computer der Geschäftsführung statt. Dabei ist darauf zu achten, dass Personalakten besonders geschützt sind, um die Einsichtnahme von Unbefugten nicht zu ermöglichen. Welche Verträge müssen im Original aufbewahrt werden? Alle Rechnungen sowie Handels- und Geschäftsbriefe, die der Unternehmer erhalten hat, sind so aufzubewahren (§§ 14, 14b UStG), dass ihre Wiedergabe bildlich mit dem Original übereinstimmt (bildliche Wiedergabe).
Welche Unterlagen müssen wie lange aufbewahrt werden Privatperson?
Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Privatleute gibt es nicht. „Es empfiehlt sich aber, die Belege drei Jahre parat zu haben. Das ist die Verjährungsfrist für die meisten Alltagsgeschäfte“, rät Anne van Dülmen vom Bundesverband deutscher Banken. Welche Unterlagen muss ich als Privatperson aufbewahren? Folgende private Unterlagen sollten lebenslang aufbewahrt werden:
- Standesamtliche Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunden.
- Renten- und Sozialversicherungsunterlagen.
- Zeugnisse.
- Krankenversicherungsunterlagen.
- Dokumente über Immobilienkäufe und Grundbuchauszüge.
Was steht in der Personalakte Öffentlicher Dienst?
Sie enthält wichtige Angaben zum Arbeitsvertrag, zur Sozialversicherung oder zur Lohnsteuer. Auskünfte zur Privatsphäre oder eine persönliche Einschätzung der Mitarbeiter gehören hingegen nicht in dieses Dokument. Angestellte haben einen Anspruch auf Einsicht in ihre Personalakte. Wie sieht eine Personalakte aus? Welche Unterlagen befinden sich in einer Personalakte? Häufig weist die Personalakte folgenden Inhalt auf: Bewerbungsunterlagen, Personalfragebögen, den Arbeitsvertrag, Urlaubsanträge, Abmahnungen sowie die Kündigung.
Was passiert mit meiner Personalakte?
Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Dies folgt aus der nachwirkenden arbeitgeberseitigen Schutz- und Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB iVm. Art. Welches Recht hat der Mitarbeiter bezüglich seiner Personalakte? Was das Gesetz sagt. Bei Personalakten ist das Einsichtsrecht in § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Demnach hat der Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, ohne Angabe von Gründen jederzeit seine Personalakte einzusehen.
Wer hat eine Personalakte?
In aller Regel sind nur der Arbeitgeber selbst sowie befugte Personaler berechtigt, Personalakten zu führen und zu verwalten. Generell ist der Inhalt der Akte vertraulich zu behandeln, die Weitergabe an Dritte Personen ist verboten.
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Alle für die Gehaltsabrechnung relevanten Belege und Bescheinigungen müssen 6 Jahre lang aufbewahrt werden. Die für den Jahresabschluss relevanten Unterlagen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
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Soweit nicht andere Gesetze eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen, müssen Patientenakten zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. Nach § 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung müssen die Aufzeichnungen 30 Jahre nach der Behandlung aufbewahrt werden.
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Welche Verträge müssen im Original aufbewahrt werden? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Gesetzgeber macht keine klaren Aussagen. Eine ausgedruckte Kopie eines Vertrages kann vor Gericht ausreichen.
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