Wie lange müssen Rechnungen laut HGB aufbewahrt werden?
Nach § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB sind empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften) abgesandter Handelsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung sechs Jahre aufzubewahren.
Welche Belege müssen aufbewahrt werden?
Was ist aufzubewahren?
- Bücher und Aufzeichnungen,
- Inventare,
- Jahresabschlüsse, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,
- Lageberichte,
- Eröffnungsbilanz,
- die zum Verständnis dieser Unterlagen erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
- empfangene Handels- und Geschäftsbriefe,
Warum müssen Rechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden?
Warum überhaupt eine Aufbewahrungspflicht für Rechnungen? Mit der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Rechnungen und andere geschäftliche Dokumente sollen Dokumentation und Rückverfolgbarkeit aller abgeschlossenen Geschäftsvorgänge eines Unternehmens gewährleistet werden. Welche Unterlagen dürfen 2021 vernichtet werden? Zu den Unterlagen, die Sie 2021 entsorgen können, gehören dann zum Beispiel:
- Jahresabschlüsse.
- Buchungsbelege wie Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Kassenzettel, Lieferscheine.
- Kontoauszüge.
- Jahresbilanzen.
- Inventare.
- Kassenberichte.
- Kredit- und Steuerunterlagen.
Welche Unterlagen kann ich 2022 entsorgen?
Vernichten können Sie 2022 alle Unterlagen, die unter die 10-Jahres-Frist fallen und bis zum 31.Dezember 2011 erstellt wurden.
- Quittungen.
- Kassenberichte.
- alle Belege.
- alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen.
- Kontoauszüge.
- Auftragsbestätigungen.
- Lieferscheine.
- Kassenbücher.
Wie lange dürfen Mitarbeiterdaten gespeichert werden?
In der Regel werden Daten der Mitarbeiter nach Ende des Arbeitsverhältnisses zu löschen sein – es sei denn, dass die Daten im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Mitarbeiter relevant werden könnten – in einem solchen Fall sollten die Daten für den Lauf der regulären Verjährungsfrist (3 Jahre) Wie lange muss Arbeitgeber Gehaltsabrechnungen aufbewahren? Lohnsteuerbetreffende Dokumente, wie z.B. Gehaltsabrechnungen sind mit einer Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren vorzuhalten. Hierunter fallen Verdienstabrechnungen sowie abgerufene elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Wann Personalakte löschen?
Nach der Rechtsprechung des BAG besteht ein Löschungsanspruch nur dann, wenn das berechtigte Interesse des Arbeitgebers an einem dauernden Verbleib weggefallen ist und der weitere Verbleib in der Personalakte Gefahren für die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers begründet.
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Die Protokolldaten können je nach Zweck und Auswertungszyklus lange Zeit aufbewahrt werden. Die Daten sollten spätestens nach 6 Monaten gelöscht werden.
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Die Personalakten werden von der Behörde fünf Jahre lang nach ihrem Abschluss aufbewahrt.
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Die Daten auf dem Fahrtenschreiber und die Daten auf der Fahrerkarte müssen alle 90 Tage kopiert und 2 Jahre lang aufbewahrt werden.
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