Wo sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geregelt?
Die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen sind in § 257 Abs. 4 HGB geregelt. So sind u.a. Jahresabschlüsse und Belege für die Buchführung zehn Jahre aufzubewahren, während empfangene Handelsbriefe und Wiedergaben abgesandter Handelsbriefe sechs Jahre aufzubewahren sind.
Welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gibt es?
Aufbewahrungsfristen – so lange müssen Geschäftsunterlagen und private Dokumente aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung von Unterlagen ist Pflicht für Unternehmen und in einer Reihe von Gesetzen verankert. Je nach Dokumententyp gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von 6 oder 10 Jahren. Was muss 5 Jahre aufbewahrt werden? Künftig reicht es aus, wenn der Steuerpflichtige 5 Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält. Dies wird in § 147 Abs. 6 S. 6 AO und im Einführungsgesetz zur Abgabenordnung Art.
Welche Belege sind nach dem HGB 10 Jahre Aufbewahrungspflichtig?
10 Jahre aufzubewahren sind:
- Handelsbücher.
- Inventare.
- Eröffnungsbilanzen.
- Jahresabschlüsse.
- die zum Verständnis dieser Unterlagen erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen.
- Buchungsbelege.
Welche Unterlagen müssen länger als 10 Jahre aufbewahrt werden?
Außerdem sind v.a. auch folgende Unterlagen grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren: Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen. Was muss 6 Jahre aufbewahrt werden? Eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen: empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.
Welche Unterlagen müssen im Original aufgehoben werden?
Was ist aufzubewahren?
- Bücher (bei Kaufleuten Handelsbücher) und Aufzeichnungen.
- Inventare.
- Jahresabschlüsse bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.
- Lageberichte.
- Eröffnungsbilanz.
- die zum Verständnis dieser Unterlagen erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen.
Als Grundregel gilt: Ein Arbeitgeber muss Personalakten so lange aufbewahren, wie ein ausgeschiedener Mitarbeiter arbeitsrechtliche Ansprüche geltend machen könnte. Maßgeblich ist hier die in § 195 BGB festgelegte regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.
Welche Dokumente müssen in Papierform aufbewahrt werden privat?
Für immer. Ausweise, Pässe, Heirats- und Scheidungsurkunden, Altersvorsorge, Sozialversicherungsausweis, Testament und Erbschein. All das gehört zu den Dokumenten, die sie ein Leben lang oder noch länger aufbewahren sollten.
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