Sind elektronische Rechnungen erlaubt?
Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers elektronisch zu übermitteln (§ 14 Abs. 1 Satz 7 UStG). Die Zustimmung kann z.B. in Form einer Rahmenvereinbarung erklärt werden.
Wer ist zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet?
Seit 27. November 2020 müssen für alle öffentlichen Aufträge die Rechnungen elektronisch ausgestellt und versendet werden. Dies gilt sowohl für Deutschland als auch für ganz Europa. Werden Rechnungen per E-Mail vom Finanzamt anerkannt? Elektronisch übermittelte Rechnungen werden auch ohne digitale Signatur vom Finanzamt anerkannt, das ist in § 14 Abs. 1 UStG geregelt. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird.
Ist eine PDF Eine elektronische Rechnung?
eine PDF-Datei sind gemäß Definition in der EU-Richtlinie 2014/55/EU keine E-Rechnung. Was ist bei einer E-Rechnung zu beachten? Damit eine E-Rechnung als Rechnung anerkannt wird, müssen jedoch 1. die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes hinsichtlich der Rechnungsbestandteile eingehalten werden und 2. die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit gewährleistet sein.
Was ist beim Versand von elektronischen Rechnungen zu beachten?
Diese 5 Punkte müssen Sie im Umgang mit Rechnungen per E-Mail beachten
- Rechnungen per E-Mail müssen dieselben Pflichtangaben enthalten wie Papierrechnungen.
- Die Zustimmung des Rechnungsempfängers muss gegeben sein.
- Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit der elektronischen Rechnung müssen gewährleistet sein.
Ist der elektronische Rechnungsversand zwischen Geschäftspartnern vereinbart, gilt die E-Rechnung als zugegangen, sobald diese in der Mailbox des Empfängers oder der seines Providers abrufbar gespeichert ist.
Wie müssen elektronische Rechnungen archiviert werden?
Unveränderbarkeit: Elektronische Rechnungen müssen unverändert und fälschungssicher archiviert werden. Am Besten werden sie daher direkt nach Eingang im Archiv abgelegt. Auf welchem Speichermedium aufbewahrt werden soll, wurde vom Gesetzgeber nicht festgelegt. Sind PDF Rechnungen steuerlich anerkannt? Ab dem 1.1.2013 sind Papier- und elektronische Rechnungen gleich zu behandeln. Im Ergebnis können auch elektronische Rechnungen, die z.B. per E-Mail, als PDF- oder Textdatei (als E-Mail-Anhang oder Web-Download) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen, ohne dass es einer Signatur bedarf.
Kann eine Rechnung eingescannt werden?
Fazit. Rechtlich gesehen reichen digitale Kopien von Rechnungen vollkommen aus und sind ebenso gültig wie Originalbelege.
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