Ist eine Mitarbeiterbefragung Mitbestimmungspflichtig?
Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen print- und elektronischen Mitarbeiterbefragungen. Befragungen, die rein in Papierform anonymisiert erfolgen, sind mitbestimmungsfrei. Online-Befragungen hingegen sind mitbestimmungspflichtig.
Kann der Betriebsrat eine Mitarbeiterbefragung durchführen?
Grundsätzlich sind Mitarbeiterbefragungen durch den Betriebsrat zulässig. Der Betriebsablauf oder der Betriebsfrieden dürfen dadurch allerdings nicht gestört werden und die Fragen müssen sich im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats halten (so. Was muss ich bei einer Mitarbeiterbefragung beachten? Die Befragten sollten über den Ablauf der Mitarbeiterbefragung, den Befragungsgegenstand und den Sinn und Zweck der durchgeführten Mitarbeiterbefragung transparent informiert werden. Auch die Freiwilligkeit der Teilnahme muss klar kommuniziert werden und es darf kein Druck auf die Beschäftigten ausgeübt werden.
Wo hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht?
Mitbestimmungsrecht bei Eil- und Notfällen
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist auch dann zu beachten, wenn der Arbeitgeber in Eilfällen – zum Beispiel Anordnung von Mehrarbeit im Falle von Maschinenausfällen – nur eine vorläufige Anordnung treffen will. Lediglich in Notfällen entfällt das Mitbestimmungsrecht. In welchen Fällen hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht? Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie bei deren Änderung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
Wer führt eine Mitarbeiterbefragung durch?
Wer darf eine Mitarbeiterbefragung durchführen? Eine Mitarbeiterbefragung kann entweder vom Arbeitgeber direkt oder in manchen Fällen auch vom Betriebsrat durchgeführt werden. In der Regel ist eine Mitarbeiterbefragung Aufgabe der Personalabteilung eines Unternehmens. Wann hat der Betriebsrat ein Informationsrecht? Bauliche Veränderungen, Änderungen an technischen Anlagen, Änderungen von Arbeitsabläufen und -verfahren, Änderungen am Arbeitsplatz. Der Betriebsrat hat das Recht, über die geplanten Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen informiert zu werden (§ 90 BetrVG).
Wer schließt die Betriebsvereinbarung ab?
Gemäß § 77 Abs. 2 BetrVG sind Betriebsvereinbarungen von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen.
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Wer kann eine Mitarbeiterbefragung durchführen? Eine Mitarbeiterbefragung kann durch den Arbeitgeber oder den Betriebsrat durchgeführt werden. Eine Mitarbeiterbefragung wird von der Personalabteilung des Unternehmens durchgeführt.
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Der Betriebsrat kann Arbeitnehmerbefragungen durchführen. Die Fragen müssen sich im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats bewegen und dürfen den Arbeitsablauf und den Betriebsfrieden nicht stören.
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Um den Betriebsrat von Anfang an in das Befragungsprojekt einzubinden und auch seine Zustimmung zu erhalten, hat sich das folgende Vorgehen bewährt. Der Betriebsrat des Unternehmens sollte einbezogen werden. Es kann ein zielgerichteter Fragebogen erstellt werden. Der Datenschutz ist zu berücksichtigen.
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