Wer darf Mitarbeitergespräche einsehen?
Einsichtsrecht. Nur Personen, die aufgrund ihrer Funktion Zugang zu den Mitarbeiterdaten haben müssen, dürfen diese auch einsehen. Das sind zum einen die direkten Vorgesetzten, aber auch die Chefin oder der Chef des direkten Vorgesetzten gehören dazu.
Welche Daten darf der Vorgesetzte sehen?
Sie als Vorgesetzter haben ein Einsichtsrecht in die gesamte Personalakte, um z. B. Personalentscheidungen treffen zu können. Gleiches gilt für Mitarbeiter, an die Sie die Personalarbeit umfassend delegiert haben. Was passiert mit der Personalakte nach Kündigung? Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Dies folgt aus der nachwirkenden arbeitgeberseitigen Schutz- und Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB iVm.
Ist eine Personalakte Pflicht?
Franziska Merkl: Der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft ist – anders als im öffentlichen Dienst - nicht verpflichtet, Personalakten zu führen. Es besteht lediglich eine Pflicht dahingehend, als der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte und die Sozialversicherungsunterlagen aufbewahren muss. Hat ein Mitarbeiter das Recht seine Personalakte einzusehen? Arbeitnehmer*innen haben das Recht, in die über sie geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Das ist gesetzlich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und in vielen Tarifverträgen geregelt.
Sind Mitarbeitergespräche vertraulich?
Mitarbeitergespräche sollten als vertrauliche, partnerschaftliche Vier-Augen-Gespräche geführt werden. Erfolgreiche regelmäßige Gespräche setzen außerdem voraus, dass die Inhalte strukturiert sind und der Ablauf gut vorbereitet wird. Wer darf die Mitarbeitergespräch führen? Mitarbeitergespräche werden i. d. R. vom direkten Vorgesetzten geführt. Nur in Ausnahmefallen wird diese Aufgabe vom nächsthöheren Vorgesetzten oder von Mitarbeitern der Personalabteilung wahrgenommen.
Sind personalgespräche vertraulich?
Ob es sich um Gehaltsverhandlungen handelt, um das Besprechen von Leistungen und Karriereaussichten oder auch um das Erläutern einer Abmahnung — das Personalgespräch ist grundsätzlich steng vertraulich. Welche Daten dürfen vom Arbeitgeber erhoben werden? Arbeitgeber dürfen laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur Mitarbeiterdaten speichern und verarbeiten, die zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Dazu gehören vor allem die Stammdaten der Arbeitnehmer sowie Angaben zur Ausbildung und zur beruflichen Qualifikation.
Welche Daten muss ich dem Arbeitgeber mitteilen?
Unter anderem sind folgende Informationen zu erteilen: Namen und Kontaktdaten des Arbeitgebers. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten. Die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
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