Was versteht man unter einer Personalakte?
Personalakten enthalten Unterlagen und Aufzeichnungen, die die Person des Arbeitnehmers und das Arbeitsverhältnis betreffen. Die Akte wird durch den Arbeitgeber für seine Mitarbeiter geführt. Unternehmen sind durch das Arbeitsrecht nicht dazu verpflichtet, eine Personalakte zu führen.
Was gehört alles in eine Personalakte?
Bewerbungsunterlagen und Unterlagen zur Person
- persönliche Daten: Name, Alter, Adresse, etc.
- Lebenslauf.
- Bewerbungsschreiben, Passfoto, Ergebnisse aus Eignungstests, Notizen aus dem Vorstellungsgespräch,…
- Zeugnisse.
- ärztliche Bescheinigungen.
- polizeiliches Führungszeugnis.
Was gehört nicht in die Personalakte?
Ohne ausdrückliche Einwilligung des Arbeitnehmers sollten sich weder Listen über seine Krankheitstage und Abwesenheit befinden noch psychologische Gutachten. Weitere Informationen, die nicht in die Personalakte gehören: Facebook oder weitere Social-Media Profile. Ärztliche Unterlagen. Was darf in der Personalakte abgelegt werden? Diese Dinge gehören z.B. in eine Personalakte:
- Bewerbungsunterlagen.
- Personalfragebogen und Ergebnis von Eignungstests.
- Arbeitsvertrag mit möglichen späteren Änderungen.
- Unterlagen über berufliche Qualifizierung.
- Weiterbildungsmaßnahmen und Zertifikate dazu.
- Krankheitsbescheinigungen.
- Urlaubsanträge.
Wer darf alles in die Personalakte schauen?
1. Wer darf die Personalakte einsehen? Allem voran steht dem Arbeitnehmer die uneingeschränkte Einsicht in seine Personalakte zu. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn es keinen Betriebsrat oder keine Betriebsratsfähigkeit des Arbeitgeberbetriebes gibt. Wem gehört die Personalakte? Einsehen dürfen die komplette Akte nur der Mitarbeiter selbst und der Arbeitgeber. Eingeschränkte Rechte zum Einsehen haben im Regelfall die Lohnbuchhaltung und die Personalabteilung – allerdings nur so weit es für ihre Tätigkeit erforderlich ist. Eine Schweigepflicht hinsichtlich des Inhalts haben aber alle.
Warum muss man eine Personalakte führen?
Aus Sicht des Arbeitsrechts müssen alle Unterlagen in der Personalakte ein objektives Bild des Arbeitnehmers sowie seiner Leistungen widerspiegeln. Viele Angestellte wissen nicht, dass sie ein Recht auf Einsicht haben, geregelt ist dies im § 83 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Warum sollte man eine Personalakte führen? Wenn Sie Personalakten führen, dokumentieren Sie das Arbeitsverhältnis. In Personalakten werden alle Unterlagen und Schriftstücke gesammelt, die sich mit der Person eines bestimmten Mitarbeiters und der Entwicklung seines Arbeitsverhältnisses befassen.
Welche Rechte haben Sie als Mitarbeiter bez ihrer Personalakte?
Ja, als Angestellter können Sie Ihre Personalakte jederzeit und ohne Angabe von Gründen einsehen. So regelt es Paragraf 83 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Sie haben außerdem das Recht, sich Notizen dazu zu machen. Mit nach Hause nehmen dürfen Sie Ihre Akte allerdings nicht.
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Dazu können auch Informationen über den Gesundheitszustand der betreffenden Person sowie Adress- und Kontodaten gehören. Personenbezogene Daten können in die Personalakte aufgenommen werden.
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Arbeitnehmer haben das Recht, ihre eigene Personalakte einzusehen. Der Arbeitnehmer hat das Recht, die über ihn geführten Personalakten einzusehen. Zu diesem Zweck kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzugezogen werden.
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