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Wann braucht man eine ausfuhrerklärung?

Eine Ausfuhranmeldung benötigt man für die Warenausfuhr in ein Nicht-EU-Land ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 Kilogramm.

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Wer muss die Ausfuhranmeldung erstellen?

Die Ausfuhranmeldung kann grundsätzlich von jeder unionsansässigen Person abgegeben werden, die zur Gestellung der Waren und zur Vorlage aller für die Ausfuhr notwendigen Dokumente in der Lage ist. Wie bekomme ich eine Ausfuhranmeldung? Die Anmeldung muss an die zuständige Ausfuhrzollstelle gesandt und im Normalverfahren die Waren dort im Anschluss gestellt werden. Dort wird nach erfolgter Prüfung die Ware überlassen und ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgestellt. Dieses muss die Ware bis zur Ausgangszollstelle an der EU-Außengrenze begleiten.

Wer muss das Ausfuhrbegleitdokument erstellen?

Der Ablauf sieht folgendermaßen aus: Der Ausführer (Verkäufer) oder ein Beauftragter (z. B. ein Spediteur) erstellt das Ausfuhrbegleitdokument mithilfe der IT. Die Anmeldung muss elektronisch unterschrieben werden. Wann Zollanmeldung notwendig? Eine Zollanmeldung ist erforderlich, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat Waren mit einem Wert über 430 Euro einführen.

By Dorsey Falmer

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