Für wen ist der Betriebsrat zuständig?
Der Betriebsrat ist Repräsentant der Arbeitnehmer eines Betriebs und hat sich für deren Interessen einzusetzen. Der Betriebsrat ist deshalb grundsätzlich für alle Arbeitnehmer „zuständig“.
Was kann man gegen den Betriebsrat tun?
Wenn der Betriebsrat in grober Weise gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt, kann dies zu seiner Auflösung führen. Die Auflösung des Betriebsrats wegen einer Pflichtverletzung kann aber nur durch das Arbeitsgericht erfolgen. Eine Abwahl des Betriebsrats durch die Arbeitnehmer des Betriebs ist nicht möglich. Wer sollte im Betriebsrat sein? Wer sollte im Betriebsrat vertreten sein? Gemäß § 15 Abs. 1 BetrVG „soll“ sich der Betriebsrat „möglichst“ aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten zusammensetzen.
Wie ist ein Betriebsrat zusammengesetzt?
Bei in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat aus nur einem Mitglied. Bei 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern im Betrieb hat der Betriebsrat drei Mitglieder. Je nach Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb steigt die Zahl der Betriebsratsmitglieder an. Was darf ein Betriebsrat entscheiden? Der Betriebsrat hat die Aufgabe, bestimmte Maßnahmen, die Betrieb und Belegschaft zugutekommen, beim Arbeitgeber zu beantragen und durchzusetzen. Dabei handelt es sich um ein Initiativrecht des Betriebsrats, fernab jeglichen Mitbestimmungsrechts.
Wann kann der Betriebsrat mitwirken?
Ein wichtiges Mitwirkungsrecht ist die Anhörung des Betriebsrats im Falle einer Kündigung. Unterbleibt die Anhörung, ist die ausgesprochene Kündigung unwirksam. Ein Widerspruch hingegen macht die Kündigung nicht unwirksam, denn auch hier hat der Arbeitgeber das Letztentscheidungsrecht. Was hat der Betriebsrat für Rechte? Der Betriebsrat hat u.a. die folgenden organisatorischen Rechte: Bildung eines Betriebsausschusses (§ 27 BetrVG) Bildung von sonstigen Ausschüssen und Arbeitsgruppen (§§ 28, 28a BetrVG) Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse und Arbeitsgruppen (§§ 28, 28a BetrVG)
Was ändert sich durch Betriebsrat?
Der wegen der Corona-Pandemie befristet eingeführte § 129 BetrVG endet zum 30.6.2021. Präsenzsitzungen haben weiterhin Vorrang. Der Betriebsrat muss die Rahmenbedingungen für Video- und Telefonkonferenzen unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung in einer Geschäftsordnung festlegen. Was muss der Betriebsrat dem Arbeitgeber mitteilen? Informationspflichten des Arbeitgebers
- Arbeits- und Unfallschutz, Umweltschutz (§ 89 BetrVG)
- Planung bzgl.
- Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen (§ 90 Abs.
- Behandlung von Arbeitnehmer-Beschwerden, die der Betriebsrat an den Arbeitgeber weitergeleitet hat (§ 85 Abs.
- Berufsbildung.
Was muss der Betrieb den Betriebsrat zur Verfügung stellen?
Muss mir mein Arbeitgeber Personal für die Betriebsratsarbeit zur Verfügung stellen? Nach § 40 Betriebsverfassungsgesetz muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung die erforderlichen Sachmittel zur Verfügung stellen. Dazu gehört auch etwaiges Büropersonal.
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